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Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietrecht

Wir beraten und vertreten Vermieter von Gewerberaum und Wohnraum sowie gewerbliche und private Mieter in allen mietrechtlichen Angelegenheiten.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere den Ausspruch und die gerichtliche Durchsetzung von Kündigungen, die effiziente Durchsetzung von Mietansprüchen, Mieterhöhungsverfahren sowie die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen.

Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten WEG-Verwaltungen, aber auch einzelne Wohnungseigentümer in Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft oder in Auseinandersetzungen mit Dritten. Gegenstand unserer Tätigkeit sind insbesondere die Vorbereitung von Eigentümerversammlungen, Beschlussanfechtungsklagen, die Prüfung von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, offene Hausgeldforderungen, Fragen der ordnungsgemäßen Verwaltung, die Änderung der Kostenverteilung und die Entziehung von Wohnungseigentum.

Unsere Beratung der Eigentümergemeinschaften dient dem Ziel, durch die Vorbereitung ausgewogener und rechtssicherer Beschlüsse und vertraglicher Regelungen Auseinandersetzungen innerhalb der Gemeinschaft möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, gewährleisten wir die zügige gerichtliche Durchsetzung von Beschlüssen und von Ansprüchen gegenüber säumigen Wohnungseigentümern.

 

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