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Familienrecht

Wird ein Ehepaar geschieden, sind die Vermögensauseinandersetzung, der Zugewinnausgleich, der Versorgungsausgleich, der Unterhalt der Eheleute und der Kinder, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände und ggf. auch das Sorgerecht für und das Umgangsrecht mit den Kindern zu regeln. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen mit Trennung und Scheidung auftretenden Fragen – sowohl außergerichtlich, im Bemühen um einvernehmliche Regelungen, wie auch in allen notwendig werdenden gerichtlichen Verfahren. Ein Schwerpunkt unserer familienrechtlichen Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Unternehmern und Freiberuflern sowie deren Ehegatten.

Für Unternehmer und Freiberufler ist der Abschluss eines Ehevertrags zur Sicherung des Unternehmens bzw. der Praxis regelmäßig zu empfehlen. Die gesetzliche Regelung des Zugewinnausgleichs führt häufig zu unangemessenen Ergebnissen. Die vorsorgende Beratung „in guten Zeiten“ mit dem Ziel einer fairen Austarierung der beiderseitigen Interessen ist ein wichtiger Bereich unserer familienrechtlichen Tätigkeit.

 

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