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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist aktuell wegen einer Vielzahl gesetzgeberischer Initiativen und richterlicher Entscheidungen von einer großen Dynamik geprägt. In diesem Prozess beraten und vertreten wir laufend Sparkassen, Banken, Finanzdienstleister und Kapitalanleger. Wir verfügen über fundierte Expertise und umfassende Praxiserfahrung bei der Bewältigung komplexer, teils langjähriger Individual- und Massenverfahren.

Wir beraten und vertreten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • koordinierte Abwehr oder Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen (Wertpapiere, Fonds, Immobilien und Gesellschaftsbeteiligungen) in Individual- und Massenverfahren
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Kreditverträgen
  • Verwertung von Kreditsicherheiten einschließlich der Vertretung von Sicherungsgebern in Insolvenzverfahren
  • Begutachtung komplexer bankrechtlicher Fragestellungen

 

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